Damit Sie Ihr Recht bekommen – professionelle Schadengutachten von SVBO
Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, hat einen gesetzlichen Anspruch, den dabei entstandenen Schaden in angemessener Höhe erstattet zu bekommen. Zuständig für die Schadensregulierung ist die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Nicht selten versuchen nun aber die Assekuranzen, die Schadenssumme so gering wie möglich anzusetzen und den Geschädigten mit einem Betrag abzufinden, der dem Schaden nicht in vollem Umfang gerecht wird.
Deshalb sollten Sie nach einem unverschuldeten Unfall immer einen unabhängigen Unfallgutachter mit der Bewertung des Schadens beauftragen. Die Kosten dafür müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Wenn Sie sich vorschnell auf ein Vergleichsangebot oder die Stellung eines Versicherungsgutachters einlassen, verzichten Sie damit oftmals auf einen beachtlichen Teil der Ihnen eigentlich zustehenden Schadenssumme. Durch die Beauftragung eines Unfallgutachters von SVBO, der Ihr Kfz als Sachverständiger untersucht, wahren Sie Ihre Interessen im Hinblick auf eine faire Regulierung des Ihnen entstandenen Schadens.
Kaskoschäden auf der Grundlage eines unabhängigen Schadengutachtens regulieren lassen
Die Kaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch eigenes Verschulden oder durch besondere Umstände wie Unwetter oder Vandalismus verursacht wurden. Unterschieden wird hier zwischen Teilkasko und Vollkasko-Versicherungen. Während bei der Teilkasko nur bestimmte im Versicherungsvertrag festgelegte Schäden beglichen werden, bietet eine Vollkasko einen deutlich umfassenderen Schutz. Aber auch bei Kaskoschäden verfolgen die Versicherungen das Ziel, den Schaden auf einem möglichst geringen Niveau auszugleichen.
In einem solchen Fall hilft Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten ebenfalls, zu Ihrem guten Recht zu kommen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei einem Kaskoschaden mit unserer langjährigen Erfahrung und einer professionell und zeitnah erstellten Expertise weiter. Rufen Sie uns an und wir werden Ihnen kurzfristig einen Termin zur Schadenbegutachtung mitteilen. Selbstverständlich können Sie auch unser praktisches E-Mail-Formular zur Kontaktaufnahme nutzen. Wir werden dann alles tun, damit Sie gerecht, in vollem Umfang und möglichst schnell entschädigt werden.