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AGB des KFZ Sachverständigen Büro SVBO - Gültig ab 03.2020

§ 1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN)
Für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen. Der AG hat den AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere des Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihn erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar 10 Tage ab Rechnung Erstellung fällig.

§ 5. Sachverständigenhonorar
5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten brutto zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste unter 5.3a ausgewiesen.
5.2 Grundhonorar (ohne Fahrtzeit) in EUR
5.3 Honorar für Beweissicherungsgutachten (Grundhonorar, aufgeführt unter 5.3 a, zzgl. Nebenkosten und sonstige Kosten, aufgeführt unter 5.3 b zzgl. Fremdkosten, aufgeführt unter 5.6

a

Schadenhöhe (Reparatursumme brutto) zzgl. evtl. Wertminderung oder bei Totalschaden den Fzg. -WBW brutto in EUR bis einschließlich Grundhonorar Ohne MwSt. in Euro entsprechend der links aufgeführten Schadenhöhe als Gegenstandwert Grundhonorar Inkl. MwSt. in Euro entsprechend der links aufgeführten Schadenhöhe als Gegenstandwert Schadenhöhe (Reparatursumme brutto) zzgl. evtl. Wertminderung oder bei Totalschaden den Fzg. -WBW brutto in EUR bis einschließlich Grundhonorar Ohne MwSt. in Euro entsprechend der links aufgeführten Schadenhöhe als Gegenstandwert Grundhonorar Inkl. MwSt. in Euro entsprechend der links aufgeführten Schadenhöhe als Gegenstandwert Schadenhöhe (Reparatursumme brutto) zzgl. evtl. Wertminderung oder bei Totalschadenden Fzg. -WBW brutto in EUR bis einschließlich Grundhonorar Ohne MwSt. in Euro entsprechend der links aufgeführten Schadenhöhe als Gegenstandwert Grundhonorar Inkl. MwSt. in Euro entsprechend der links aufgeführten Schadenhöhe als Gegenstandwert
500,00 245,00 291,55 4000,00 615,00 731,85 15000,00 1299,00 1545,81
750,00 299,00 355,81 4500,00 623,00 741,37 17500,00 1469,00 1748,11
1000,00 324,00 385,56 5000,00 689,00 819,91 20000,00 1599,00 1902,81
1250,00 354,00 421,26 5500,00 710,00 844,90 22500,00 1719,00 2045,61
1500,00 384,00 456,96 6000,00 744,00 885,36 25000,00 1899,00 2259,81
1750,00 416,00 495,04 6500,00 764,00 909,16 27500,00 1989,00 2366,91
2000,00 437,00 520,03 7000,00 796,00 947,24 30000,00 2129,00 2533,51
2250,00 460.00 547,40 7500,00 809,00 962,71 32500,00 2249,00 2676,31
2500,00 483,00 574,77 8000,00 839,00 998,41 35000,00 2499,00 2973,81
2750,00 508,00 604,52 8500,00 879,00 1046,01 40000,00 2749,00 3271,31
3000,00 534,00 635,46 9000,00 899,00 1069,81 45000,00 3051,00 3630,69
3250,00 557,00 662,83 9500,00 957,00 11138,83 50000,00 3390,00 4034,10
3500,00 570,00 678,30 10000,00 1019,00 1212,61
3750,00 593,00 705,67 12500,00 1199,00 1426,81

Das abgebildete Grundhonorar entspricht dem vorgegebenen Honorarkorridor des VKS gemeinsame Umfrage mit BVK/FSP/inter-expert/BVS Umfrage 2017-2018 welches zugrunde gelegt wurde, der Inhaber Giuseppe Zuriago des Sachverständigen Büro SVBO Sachverständige Mitglied im Verband b.v.sist, sowie ist er Zertifiziert nach DIN EN ISO / IEC 17024 durch ADA InVivo für Kraftfahrzeug Schäden und Bewertung.

b

Nebenkosten + Sonstige Kosten ohne MwSt. inkl. MwSt.
Fahrtkosten zur Besichtigung u. Dokumentation des Sachverständigen sowie der Notwendigen Begleitperson von der Zentrale je Fahrzeug Pauschal im Umkreis von 25km:
über 25km bis 50km
25,00 €
32,50 €
29,75 €
Fahrtkosten über den 25km Umkreis des Sachverständigen sowie der Notwendigen Begleitperson von der Zentrale je Fahrzeug hin- und Rückfahrt pro km: 0,65 € 0,77 €
Erster- Fotosatz pro Farbbild 2,00 € 2,38 €
Zweiter- und Dritter Fotosatz pro Farbbild 0,50 € 0,60 €
Zweiter- und Dritter Fotosatz pro s/w-Bild 0,50 € 0,60 €
Porto-, Telefon 17,00 € 20,23 €
Büromaterial 2,60 € 3,09 €
Restwert-Börse / Restwertermittlung 39,00 € 46,41 €
Schreibkosten pro Seite des Original zu erstellenden Gutachten 1,80 € 2,14 €
Schreibkosten pro Seite für eine Farb-Kopie vom Original Gutachten 0,50 € 0,60 €
Schreibkosten pro Seite für eine S/W-Kopie vom Original Gutachten 0,50 € 0,60 €
EDV-Abruf DAT Kalkulation pro Gutachten 11,38 € 13,54 €
EDV-Abruf DAT Bewertung pro Gutachten 11,38 € 13,54 €
Zertifikatsabfrage Alt-Fahrzeuge 38,00 € 45,22 €
FIN-Abfrage für Fahrzeug Daten pro Gutachten 1,25 € 1,49 €
EDV-Abruf Audatex Kalkulation pro Gutachten 20,00 € 23,80 €
WBW Ermittlung WinValue inkl. VIN Abfrage 4,50 € 5,36 €

5.4 Honorar für Nachbesichtigungsgutachten, Nachtragsgutachten, Prüfgutachten, und technische Gutachten sowie Rechnungsprüfberichte erfolgt je nach Zeitaufwand, gemäß Stundensatz je angefangene Stunde in Höhe von 130,00 € netto, zzgl. Fremdkosten, aufgeführt unter 5.6 und + der gesetzlichen MwSt.

5.6 Fremdkosten sind die Rechnungstellung von Drittfirmen für erforderliche Arbeiten zur Erstellung der unter 5.3, 5.4 und 5.5 genannten Schadengutachten, Nachbesichtigungsgutachten, prüfgutachten, und technische Gutachten sowie dem Rechnungsprüfbericht. (Als Fremdkosten sei beispielhaft die Freilegung des Schadensbereiches zum Zwecke der Schadendokumentation sowie die notwendige Achsvermessung genannt.)

5.7 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen ,, Honorartabelle für Bewertungen.“

5.8 Bei der Beratung oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 130,00 je angefangene Std. zuzüglich MwSt. berechnet.

5.9 In Ausnahmefällen kann auch eine separate Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.10 Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden nach der unter 5.3a zzgl. 5.3b Honorartabelle abgerechnet.

5.11 Die Kosten für gefertigte Fotografien sind unter 5.3b aufgeführt.

5.12 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.

5.13 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe 5.6)

§ 6. Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger- so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.4 dieser AGB.

§ 7. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original- Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit 2 Lichtbildsätzen. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegative Satz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an den Verband freier Kfz – Sachverständiger e.V. (VfK e.V.) in 40212 Düsseldorf. Friedrichstraße 91 Tel. 0211 45 10 77 zu wenden oder an dem b.v.s. Verband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V. Börsenplatz 1, 60313 Frankfurt am Main Tel.: 069 29925583

§ 8. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG

§ 9. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 10. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Offenbach am Main. Der AN erbringt seine Leistungen des AG in Offenbach am Main

§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigen Büro Offenbach (SVBO) in Offenbach am Main.

§ 13. Urheberrecht
1. Der AG darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
2. Der Sachverständige hat an dem von ihm erstellten Gutachten das Urheberrecht.

§ 14. Kündigung
1. Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Sachverständige in grober Weise gegen die ihm nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.
3.Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der AG seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Sachverständigen keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der AG den Sachverständigen in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Sachverständigen nicht ändert.

§ 15. Widerrufsrecht
1. Der AG kann die Vertragserklärung - bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge - innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SVBO Sachverständige Inh. Giuseppe Zuriago, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main
2. Ausschluss: Durch die Zustimmung und Versand der Unterlagen des AG ist der Vertrag als geschlossen zu werten. Mit der Übermittlung der Unterlagen durch den AG stimmt dieser ausdrücklich zu dass der AN die Dienstleistung unverzüglich erbringen kann.

§ 16. Salvatorische Klausel Sollten eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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